Zustiften
Mit einer Zustiftung helfen Sie, dass die Aufgaben der Kinderstiftung Ulm/Donau-Iller langfristig erfüllt werden können. Durch Ihre Zuwendung erhöht sich das Stiftungsvermögen. Bei einer Zustiftung stehen die jährlich erwirtschafteten Erträge der Zuwendung zur Erfüllung des Stiftungszweckes vollumfänglich zur Verfügung. Ihre eingebrachten Mittel bleiben als Kapital erhalten.
Der Staat fördert Zustiftungen durch besondere Steuervorteile. Sie können ihre Zustiftung bei der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Im Jahr der Zuwendung kann der Betrag zu hundert Prozent oder wahlweise über zehn Jahre angesetzt werden. Auch Unternehmen können eine Zuwendung als Betriebsausgabe steuerlich mindernd geltend machen. Für Zustiftungen stellen wir Zuwendungsbescheinigungen aus.